Frage 227 von 536

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 15. Juni in seinem Revier ein führendes Alttier. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Antworten:

Falsch

die Handlung war rechtlich zulässig

Falsch

die Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen

Richtig

die Handlung stellt einen Straftatbestand dar