Frage 227 von 536
Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 15. Juni in seinem Revier ein führendes Alttier. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
Antworten:
die Handlung war rechtlich zulässig
die Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
die Handlung stellt einen Straftatbestand dar