Frage 225 von 536
Welche Aufgabe obliegt dem Jagdbeirat?
Antworten:
Durchführung der Ehrengerichtsverfahren des DJV
Beratung des Vorstandes der Landesvereinigung der Jäger
Beratung der Jagdbehörde
Durchführung der Ehrengerichtsverfahren des DJV
Beratung des Vorstandes der Landesvereinigung der Jäger
Beratung der Jagdbehörde