Frage 334 von 536
Wann darf mit dem Schießen auf dem Schießstand begonnen werden?
Antworten:
wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält
wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat
wenn alle Schützenstände belegt sind
wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält
wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat
wenn alle Schützenstände belegt sind