Frage 335 von 536
Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einem Schießstand zum Schießen überlassen werden?
Antworten:
ja, nur einem Mitglied des Schützenvereins
ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch
nein.
ja, nur einem Mitglied des Schützenvereins
ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch
nein.