Frage 333 von 536
Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?
Antworten:
ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist
nur mit Erlaubnis des Schießleiters
nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden
ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist
nur mit Erlaubnis des Schießleiters
nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden