Frage 333 von 536

Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?

Antworten:

Falsch

ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist

Falsch

nur mit Erlaubnis des Schießleiters

Richtig

nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden