Frage 365 von 536

Sie besitzen noch keine Faustfeuerwaffe und beabsichtigen, eine Pistole zu erwerben. Benötigen Sie hierfür eine vorherige Erlaubnis?

Antworten:

Richtig

ja, die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte mit entsprechender Eintragung erteilt

Falsch

als Jagdscheininhaber benötige ich keine vorherige Erlaubnis

Falsch

ja, wenn das Kaliber größer als 7,65 mm ist