Frage 366 von 536
Für den Erwerb eines Einstecklaufes einer in ihrer Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffe bedarf es
Antworten:
keiner Erlaubnis
der Vorlage des Jagdscheins
einer Voreintragung in die Waffenbesitzkarte
keiner Erlaubnis
der Vorlage des Jagdscheins
einer Voreintragung in die Waffenbesitzkarte