Frage 366 von 536

Für den Erwerb eines Einstecklaufes einer in ihrer Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffe bedarf es

Antworten:

Richtig

keiner Erlaubnis

Falsch

der Vorlage des Jagdscheins

Falsch

einer Voreintragung in die Waffenbesitzkarte