Frage 364 von 536
An wen darf der Jäger seinen Drilling ohne weiteres veräußern?
Antworten:
an einen Jäger, der seinen Jagdschein noch nicht gelöst, aber seine Haftpflichtversicherung bezahlt hat
an die Witwe eines Jägers, die neben den geerbten, weitere Waffen erwerben will
an den Inhaber eines Jahresjagdscheines