Frage 364 von 536

An wen darf der Jäger seinen Drilling ohne weiteres veräußern?

Antworten:

Falsch

an einen Jäger, der seinen Jagdschein noch nicht gelöst, aber seine Haftpflichtversicherung bezahlt hat

Falsch

an die Witwe eines Jägers, die neben den geerbten, weitere Waffen erwerben will

Richtig

an den Inhaber eines Jahresjagdscheines