Frage 208 von 536

Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte einen Wildschaden an seinen Ackerfrüchten anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?

Antworten:

Falsch

jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober

Richtig

innerhalb 1 Woche

Falsch

innerhalb 1 Monats

Falsch

innerhalb von 2 Wochen