Frage 207 von 536
An einem Maisfeld, das zu einem verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, verursacht Schwarzwild erheblichen Wildschaden. Im Jagdpachtvertrag sind keine Aussagen über Wildschadensersatz enthalten. Wer muss den Wildschaden ersetzen?
Antworten:
Jagdpächter
Jagdgenossenschaft
Jagdpächter und Jagdgenossenschaft
die Gemeinde
in Hessen wird der Schaden aus der gesetzlichen Wildschadensausgleichkasse erstattet