Frage 370 von 536

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

Antworten:

Falsch

ja

Falsch

nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind

Richtig

nein, zum Erwerb ist aber eine Waffenbesitzkarte erforderlich