Frage 370 von 536
Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?
Antworten:
ja
nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
nein, zum Erwerb ist aber eine Waffenbesitzkarte erforderlich
ja
nur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
nein, zum Erwerb ist aber eine Waffenbesitzkarte erforderlich