Frage 371 von 536

Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?

Antworten:

Falsch

ja

Richtig

nein

Falsch

nur bei mitführen der Waffenbesitzkarte