Frage 369 von 536

Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?

Antworten:

Falsch

ja, wenn die Waffe nicht geladen ist

Falsch

ja, er muss aber außer der Waffenbesitzkarte auch einen Waffenschein für diese Kurzwaffe bei sich haben

Richtig

nein, das wird im Waffengesetz untersagt