Frage 369 von 536
Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine für den Fangschuss vorgesehene Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?
Antworten:
ja, wenn die Waffe nicht geladen ist
ja, er muss aber außer der Waffenbesitzkarte auch einen Waffenschein für diese Kurzwaffe bei sich haben
nein, das wird im Waffengesetz untersagt