Frage 135 von 536

Am 1. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Ricke mit gebrochenem Vorderlauf. Welche nachgenannten Aussagen sind zutreffend?

Antworten:

Falsch

der Abschuss kann eine Straftat darstellen, da Ricken am 1. Februar Schonzeit haben

Richtig

der Abschuss wird in die Abschussliste eingetragen und der Jagdbehörde zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres vorgelegt

Richtig

der Abschuss war zulässig, da schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist