Frage 134 von 536
Als Inhaber eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks haben Sie den Abschussplan für Rehwild bis auf eine Ricke erfüllt. Am 20. Dezember beobachten Sie in Ihrem Revier einen abgekommenen, älteren Rehbock, dessen rechter Vorderlauf einen offenen Bruch aufweist. Zu welcher der nachgenannten Handlungsweisen sind Sie berechtigt und verpflichtet?
Antworten:
Sie erlegen den Rehbock und verbuchen den Abschuss auf der Streckenliste als Rickenabschuss
Sie beantragen zunächst bei der Jagdbehörde eine Abschusserlaubnis und versuchen dann, den Rehbock zu erlegen
Sie erlegen den Rehbock und tragen den Abschuss in die Abschussliste ein
um schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren, ist es unverzüglich zu erlegen