Frage 134 von 536

Als Inhaber eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks haben Sie den Abschussplan für Rehwild bis auf eine Ricke erfüllt. Am 20. Dezember beobachten Sie in Ihrem Revier einen abgekommenen, älteren Rehbock, dessen rechter Vorderlauf einen offenen Bruch aufweist. Zu welcher der nachgenannten Handlungsweisen sind Sie berechtigt und verpflichtet?

Antworten:

Falsch

Sie erlegen den Rehbock und verbuchen den Abschuss auf der Streckenliste als Rickenabschuss

Falsch

Sie beantragen zunächst bei der Jagdbehörde eine Abschusserlaubnis und versuchen dann, den Rehbock zu erlegen

Richtig

Sie erlegen den Rehbock und tragen den Abschuss in die Abschussliste ein

Richtig

um schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren, ist es unverzüglich zu erlegen