Frage 136 von 536

Bei welcher Schalenwildart muss der Abschuss innerhalb einer Woche der Jagdbehörde schriftlich gemeldet werden?

Antworten:

Falsch

Rehwild

Falsch

Schwarzwild

Falsch

Rotwild

Richtig

eine Meldung innerhalb einer Woche ist bei Schalenwild nicht erforderlich