Frage 136 von 536
Bei welcher Schalenwildart muss der Abschuss innerhalb einer Woche der Jagdbehörde schriftlich gemeldet werden?
Antworten:
Rehwild
Schwarzwild
Rotwild
eine Meldung innerhalb einer Woche ist bei Schalenwild nicht erforderlich
Rehwild
Schwarzwild
Rotwild
eine Meldung innerhalb einer Woche ist bei Schalenwild nicht erforderlich