Frage 64 von 447

Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass (EFP)?

Antworten:

Falsch

zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten; ich muss die Waffe aber am Zielort der dortigen Erlaubnisbehörde anmelden

Richtig

zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Ich benötige aber vor Grenzübertritt eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (z.B. durch Eintrag in meinen EFP)

Falsch

zur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten, muss ich aber die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen