Frage 63 von 447

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie eine in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffe nach dem Erwerb im Ausland in das Bundesgebiet einführen?

Antworten:

Falsch

nur wenn ich im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag bin

Falsch

nur wenn ich im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses bin

Richtig

nur wenn ich im Besitz einer Verbringungserlaubnis bin