Frage 65 von 447

Berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass zur Einfuhr von erlaubnispflichtiger Munition aus einem EU-Mitgliedstaat, sofern die Munition dort von Ihnen berechtigterweise erworben wurde?

Antworten:

Falsch

ja

Richtig

nein

Falsch

ja, aber nur wenn eine Waffe entsprechenden Kalibers in den EFP eingetragen ist