Frage 58 von 447

Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?

Antworten:

Richtig

einem Waffenhändler

Falsch

einer volljährigen Person meines Vertrauens

Falsch

einer über 25-jährigen Person meines Vertrauens