Frage 58 von 447
Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?
Antworten:
einem Waffenhändler
einer volljährigen Person meines Vertrauens
einer über 25-jährigen Person meines Vertrauens