Frage 57 von 447

Dürfen Sie während des Urlaubes einem Vereinskameraden Ihre WBK-pflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen?

Antworten:

Richtig

ja, wenn er selbst auch eine WBK besitzt und über einen entsprechenden Waffenschrank verfügt

Falsch

nein, das ist nicht gestattet

Falsch

dies ist unter Vereinsmitgliedern gestattet

Falsch

nur, wenn er einen entsprechenden Waffenschrank besitzt