Frage 57 von 447
Dürfen Sie während des Urlaubes einem Vereinskameraden Ihre WBK-pflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen?
Antworten:
ja, wenn er selbst auch eine WBK besitzt und über einen entsprechenden Waffenschrank verfügt
nein, das ist nicht gestattet
dies ist unter Vereinsmitgliedern gestattet
nur, wenn er einen entsprechenden Waffenschrank besitzt