Frage 59 von 447
Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?
Antworten:
in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet
in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet
in einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0