Frage 59 von 447

Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?

Antworten:

Falsch

in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet

Richtig

in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet

Richtig

in einem Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 0