Frage 62 von 447
Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?
Antworten:
ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten
ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht
ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl