Frage 62 von 447

Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?

Antworten:

Falsch

ja, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten

Richtig

ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht

Falsch

ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl