Frage 66 von 447
Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?
Antworten:
ja, wenn ich Sportschütze bin
nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist
nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich