Frage 66 von 447

Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

Antworten:

Falsch

ja, wenn ich Sportschütze bin

Richtig

nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist

Falsch

nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich