Frage 262 von 554

Welche Aussagen aufgrund der EU-Hygienevorschriften treffen für die Jäger zu?

Antworten:

Richtig

Jäger sind als „Lebensmittelunternehmer“ tätig, wenn sie Wild an Dritte abgeben

Falsch

Jäger dürfen Schalenwild nur noch aufbrechen und versorgen, wenn sie „kundige Person“ sind

Falsch

Wild darf nur an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden, wenn vorher eine amtliche Fleischuntersuchung stattgefunden hat

Richtig

Jäger haben Aufzeichnungspflichten, wenn sie Wild oder Wildfleisch abgeben