Frage 261 von 554

Wann ist ein Stück Schalenwild vor der Vermarktung einer amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen?

Antworten:

Richtig

bei Auffälligkeiten vor dem Schuss

Falsch

beim Verkauf an den örtlichen Schlachter

Falsch

bei einem männlichen Stück mit Geschlechtsgeruch