Frage 236 von 554

Wann unterliegt erlegtes Haarwild der Fleischbeschaupflicht?

Antworten:

Falsch

wenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll

Falsch

wenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt

Richtig

wenn es dem gewerbsmäßigen Handel zugeführt wird