Frage 237 von 554
Sie erlegen ein Stück Rehwild mit einem stark verschmutzten Spiegel. Ist dies ein „besonderes Merkmal“ im Sinne der Fleischhygieneverordnung?
Antworten:
nein
nur bei Vorliegen noch anderer Störungen des Allgemeinbefindens
ja
nein
nur bei Vorliegen noch anderer Störungen des Allgemeinbefindens
ja