Frage 237 von 554

Sie erlegen ein Stück Rehwild mit einem stark verschmutzten Spiegel. Ist dies ein „besonderes Merkmal“ im Sinne der Fleischhygieneverordnung?

Antworten:

Falsch

nein

Falsch

nur bei Vorliegen noch anderer Störungen des Allgemeinbefindens

Richtig

ja