Frage 235 von 554

Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung?

Antworten:

Falsch

wenn es mit Rachendasseln befallen ist

Richtig

wenn es offene Knochenbrüche aufweist, soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind bzw. wenn es bedenkliche Mängel aufweist

Falsch

wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird