Frage 234 von 554
Die Innenorgane eines frisch aufgebrochenen Rehs weisen wucherartige Veränderungen auf. Dürfen Sie als Erleger des Rehs das Wildbret ohne weiteres veräußern?
Antworten:
nein, aber es darf der Eigenverwertung zugeführt werden
nein, weil es sich hier vermutlich um genussuntaugliches Wildbret handelt
es bestehen keine Bedenken, das Wild zu veräußern