Frage 38 von 149
Wann müssen Feldwildschäden angemeldet werden?
Antworten:
Umgehend nach Kenntnisnahme innerhalb einer Woche
Innerhalb von vier Wochen
Innerhalb von drei Wochen
Umgehend nach Kenntnisnahme innerhalb einer Woche
Innerhalb von vier Wochen
Innerhalb von drei Wochen