Frage 39 von 149
Wann muss kein Wildschaden ersetzt werden?
Antworten:
Der Grundeigentümer hat die Abwehrmaßnahmen des Jägers unbrauchbar gemacht
Eine nicht ersatzpflichtige Wildart ist für den Schaden verantwortlich
Aus einem Gehege ausgetretenes und dort gehegtes Schalenwild hat den Schaden verursacht