Frage 37 von 149
Wer muss gemäß BJagdG Wildschaden in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk ersetzen?
Antworten:
Der Jagdausübungsberechtigte
Die Jagdgenossenschaft
Anteilig jeder Jagdgast
Der Jagdausübungsberechtigte
Die Jagdgenossenschaft
Anteilig jeder Jagdgast