Frage 20 von 149

Der Jagdpachtvertrag

Antworten:

Richtig

Ist der zuständigen Behörde anzuzeigen

Richtig

Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Vertrages durch einen Beteiligten darf der Pächter die Jagd nicht ausüben

Richtig

Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen