Frage 20 von 149
Der Jagdpachtvertrag
Antworten:
Ist der zuständigen Behörde anzuzeigen
Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Vertrages durch einen Beteiligten darf der Pächter die Jagd nicht ausüben
Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen