Frage 19 von 149

Auf die Jagdpacht trifft zu

Antworten:

Richtig

Die Ausübung des Jagdrechts in seiner Gesamtheit kann an Dritte verpachtet werden

Richtig

Jungjäger und Jungjägerinnen sind erst drei Jahre nach Erhalt des ersten Jagdscheines pachtfähig

Falsch

Die Höchstpachtfläche pro Person beträgt 250 ha