Frage 21 von 149

Wer die Jagd ausüben will

Antworten:

Richtig

Muss eine Jägerprüfung gemäß BJagdG bestanden haben

Richtig

Muss einen auf seinen Namen lautenden, gültigen Jagdschein mit sich führen

Richtig

Darf auch mit seinem in Hamburg gelösten Jagdschein im gesamten Bundesgebiet jagen