Frage 21 von 149
Wer die Jagd ausüben will
Antworten:
Muss eine Jägerprüfung gemäß BJagdG bestanden haben
Muss einen auf seinen Namen lautenden, gültigen Jagdschein mit sich führen
Darf auch mit seinem in Hamburg gelösten Jagdschein im gesamten Bundesgebiet jagen