Frage 174 von 195
Zuständige Behörde für die Abrundung eines Jagdbezirks ist:
Antworten:
Das für Flurneuordnung zuständige Katasteramt
Die Untere Jagdbehörde
Die Oberste Jagdbehörde
Das für Flurneuordnung zuständige Katasteramt
Die Untere Jagdbehörde
Die Oberste Jagdbehörde