Frage 173 von 195
Wie kann die Grenze zwischen zwei gemeinschaftlichen Jagdbezirken geändert werden?
Antworten:
Eine formlose Vereinbarung der Pächter ist ausreichend.
Eine schriftliche Vereinbarung der beteiligten Jagdgenossenschaften reicht aus.
Dies kann ausschließlich die Untere Jagdbehörde durch Verwaltungsakt anordnen.