Frage 175 von 195

Ein Grundeigentümer besitzt eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Grundfläche von ca. 200 ha. Jedoch laufen durch dieses Gebiet mehrere Wasserläufe und Eisenbahnlinien. Ist die Fläche ein Eigenjagdbezirk?

Antworten:

Richtig

Ja, denn Wasserläufe sowie Eisenbahnlinien unterbrechen nicht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes.

Falsch

Ja, falls die Wasserläufe nicht breiter als 10 m sind.

Falsch

Nein, die Wasserläufe und Eisenbahnlinien trennen den Bezirk.