Frage 133 von 195
Was ist "Landeswald" im Sinne dieses Landeswaldgesetzes (LWaldG)?
Antworten:
Zum Landeswald zählt jeder im Land Brandenburg stehende Baum.
Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum des Landes Brandenburg steht.
Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum der Städte und Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts steht.