Frage 133 von 195

Was ist "Landeswald" im Sinne dieses Landeswaldgesetzes (LWaldG)?

Antworten:

Falsch

Zum Landeswald zählt jeder im Land Brandenburg stehende Baum.

Richtig

Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum des Landes Brandenburg steht.

Falsch

Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum der Städte und Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts steht.