Frage 134 von 195

Darf die Jagd in einem Naturschutzgebiet gänzlich untersagt werden?

Antworten:

Falsch

Eine gänzliche Untersagung der Jagd ist unzulässig.

Falsch

Nein, die Jagd hat immer Vorrang vor naturschutzrechtlichen Belangen.

Richtig

Ja, wenn der Schutzzweck dies erfordert.