Frage 134 von 195
Darf die Jagd in einem Naturschutzgebiet gänzlich untersagt werden?
Antworten:
Eine gänzliche Untersagung der Jagd ist unzulässig.
Nein, die Jagd hat immer Vorrang vor naturschutzrechtlichen Belangen.
Ja, wenn der Schutzzweck dies erfordert.