Frage 132 von 195

Was ist unter "Wald" im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) zu verstehen?

Antworten:

Falsch

in der Flur oder in bebautem Gebiet gelegene einzelne Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken und Schutzpflanzungen bestockte sowie als Baumschulen verwendete Flächen

Falsch

zu Wohnbereichen gehörende Parkanlagen

Richtig

jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche.