Frage 132 von 195
Was ist unter "Wald" im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) zu verstehen?
Antworten:
in der Flur oder in bebautem Gebiet gelegene einzelne Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken und Schutzpflanzungen bestockte sowie als Baumschulen verwendete Flächen
zu Wohnbereichen gehörende Parkanlagen
jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche.