Frage 88 von 195

Was ist der sog. "Notvorstand" nach dem BbgJagdG?

Antworten:

Richtig

Der Bürgermeister oder der Amtsdirektor.

Falsch

Der Vorsitzende der Hegegemeinschaft.

Falsch

Der älteste Jäger im jeweiligen Jagdbezirk.