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Sachgebiet 6 - Rechtliche Vorschriften
Frage 87 von 195
Durch wen wird die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außer gerichtlich vertreten?
Antworten:
Falsch
Durch den Ältestenrat.
Richtig
Durch den Jagdvorstand.
Falsch
Durch den Landrat.
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