Frage 89 von 195
Welcher Mehrheiten bedürfen rechtswirksame Beschlüsse der Jagdgenossenschaft?
Antworten:
Der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft können nur einstimmig gefasst werden.
Der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen.