Frage 102 von 195

Unter dem Jagdrecht versteht man

Antworten:

Falsch

ein Jedermannsrecht, das mit einem Jagdschein durch jeden Deutschen im Rahmen der Gesetze ausgeübt werden darf.

Richtig

die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

Falsch

ein Privileg, das bestimmten Körperschaften und Einrichtungen seit dem Mittelalter zusteht und durch diese ausschließlich genutzt werden darf.