Frage 101 von 195

Darf in einem befriedeten Bezirk die Jagd ausgeübt werden?

Antworten:

Falsch

Das darf der Jagdausübungsberechtigte immer, wenn der Grundeigentümer zustimmt.

Richtig

Nur wenn eine Genehmigung der Unteren Jagdbehörde vorliegt.

Falsch

Dort darf unter keinen Umständen die Jagd ausgeübt werden!