Frage 101 von 195
Darf in einem befriedeten Bezirk die Jagd ausgeübt werden?
Antworten:
Das darf der Jagdausübungsberechtigte immer, wenn der Grundeigentümer zustimmt.
Nur wenn eine Genehmigung der Unteren Jagdbehörde vorliegt.
Dort darf unter keinen Umständen die Jagd ausgeübt werden!