Frage 103 von 195
Welche Tätigkeit wird vom Jagdschutz erfasst?
Antworten:
Schutz des Waldes vor Wildverbiss.
Der Jagdschutz umfasst Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden Hunden und Katzen sowie die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.
Eine hygienische Verwertung des erlegten Wildes, Schutz des Wildbrets vor Verderb sowie eine angemessene Verwertung.