Frage 147 von 195

Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?

Antworten:

Richtig

ja, maximal einen Monat lang

Falsch

ja, für einen unbegrenzten Zeitraum

Falsch

nein, nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte