Frage 147 von 195
Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?
Antworten:
ja, maximal einen Monat lang
ja, für einen unbegrenzten Zeitraum
nein, nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte
ja, maximal einen Monat lang
ja, für einen unbegrenzten Zeitraum
nein, nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte