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Sachgebiet 6 - Rechtliche Vorschriften
Frage 146 von 195
An wen darf ein Jäger seine Querflinte im Rahmen eines Verkaufs dauerhaft überlassen?
Antworten:
Richtig
Jahresjagdscheininhaber
Falsch
Tagesjagdscheininhaber
Falsch
Waffenscheininhaber
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